Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informationen zu Tagfahrleuchten und deren Nachrüstung - viel Spass!
Aktuell:
Sinkende Nachfrage
Aufgrund sinkender Nachfrage zu Informationen betreffend Tagfahrleuchten, wird diese Seite nur noch eingeschränkt betreut.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Vorschrift Zwischenraum von 60cm auf 40cm reduziert bei beschränkter Einbaumöglichkeit
Am 15.Januar 2017 traten diverse Änderungen der VTS in Kraft, dabei auch ein wesentlicher Punkt betreffend Tagfahrleuchten:
An Fahrzeugen, die bis zum 31. Dezember 2016 erstmals zum Verkehr zugelassen werden, kann bezüglich VTS Artikel 76 Absatz 5 Buchstabe d vom nach dem UNECE-Reglement Nr.48 vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen den Tagfahrlichtern um höchstens 20cm abgewichen werden. Die Lichter sind jedoch möglichst nahe dem vorgeschriebenen Mindestabstand anzubringen.
Das heisst der Mindestabstand zwischen den Tagfahrleuchten von bisher 60cm kann, falls der Einbau ohne erheblichen Aufwand nicht anders möglich ist, bis auf mindestens 40cm verringert werden.
Hier klicken für alle Anbauvorschriften.
Lichtpflicht: Ausnahmen für Oldtimer
Elektrische Anlagen historischer Fahrzeuge sind oftmals nicht geeignet, um ständig mit Licht zu fahren.
Deswegen sind die vor 1970 erstmals zugelassenen Motorräder und Motorwagen von der ab 1.1.2014 geltenden "Lichtpflicht" befreit.
Mehr dazu auf der Webseite der FSVA.
Licht am Tag ab 1.Januar 2014 obligatorisch
Im zweiten Paket der "Via sicura" wird unter anderem die Lichtpflicht ab 1.Januar 2014 für obligatorisch erklärt.
Somit muss ab diesem Zeitpunkt mit Tagfahrlichtern oder eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden, andernfalls droht eine Busse von 40.- Franken.
Umfassende Infos dazu gibt's auf dieser Seite des TCS.
Die Rettungskarte kann bei einem Unfall Leben Retten
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